Autobahnvignette 2006


Die Preise für die Vignette:

Einspurige Kfz

Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 t Gesamtgewicht


Jahres-Vignette

€ 29,-

€ 72,60


2-Monats-Vignette

€ 10,90

€21,80


10-Tages-Vignette

€ 4,30

€ 7,60


Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz, es ist lediglich eine Motorrad-Vignette zu entrichten. Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (z.B. TRIKES) gelten als Pkw.

Kfz bis einschl. 3,5 t hzG: Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig. Wohnmobile (Campingfahrzeuge) bis einschl. 3,5 t hzG benötigen eine Pkw-Vignette, es ist keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich.
Wohnmobile über 3,5 t hzG fallen mit 1. Jänner 2004 unter die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem)!

Das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) ist im Zulassungsschein ersichtlich.


Anbringung:

Die Vignette muss auf der Windschutzscheibe oder auf einer vorderen, nicht versenkbaren linken Seitenscheibe angebracht werden.

Sie muss gut sichtbar sein (z. B. nicht im Sonnenschutzstreifen, bei Lkw in Sichthöhe von außen) und darf die Sicht nicht behindern.

Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzukleben.

Vignetten nach der Anbringung nicht wieder abziehen oder versuchen die Lage zu korrigieren, da sie sich sonst selbst zerstören.

Die Vignette auf einem sauberen und trockenen Untergrund anbringen. Bei der Anbringung sollte die Scheibentemperatur mehr als 5 ° C haben, andernfalls mit der Autoheizung die Scheibe erwärmen.

Quittungsallonge (unterer Vignettenabschnitt) für Ersatz bei Scheibenbruch unbedingt aufheben.

Nicht geklebte Vignetten sind ungültig! (Ausnahme: Kfz mit Probe- und Überstellungskennzeichen)


Wechselkennzeichen:

Da die Vignette ein fahrzeugbezogenes Entgelt ist und auf der Windschutzscheibe angeklebt werden muss, benötigt man pro Fahrzeug eine Vignette. Auch bei einem Fahrzeugwechsel ist somit der Erwerb einer Vignette für das neue Fahrzeug notwendig.

Fahrzeuge mit Probe- oder Überstellungskennzeichen:

Bei Fahrzeugen mit Probe- oder Überstellungskennzeichen (blaue, rote und grüne Nummerntafeln) ... ist entweder eine Jahres- oder 10-Tagesvignette aufzukleben bzw. kann eine zeithaltig gemachte (gelochte) 2-Monatsvignette anstatt des Aufklebens nur mitgeführt werden. Sollte es jedoch zu einer Abstellung des Fahrzeuges auf einem Autobahnrastplatz kommen, so ist die Vignette (zwecks Kontrollierbarkeit) am Armaturenbrett sichtbar zu hinterlassen. VORSICHT! Wird dies nicht veranlasst, so wird von den Kontrollorganen von "Mautprellerei" ausgegangen.