...Fahren mit Licht bei Tag

Ab 7. Februar 2011 werden spezielle Tagfahrleuchten bei neuen Fahrzeug- und Transporter-Modellen Pflicht.

Tagfahrleuchten

dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie leuchten automatisch, sobald die Zündung an ist und so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen. Tagfahrleuchten unterscheiden sich vom Abblendlicht durch die deutlich geringere Stromaufnahme (ca. 8 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und Kennzeichenleuchten sowie Tacho- und Armaturenbeleuchtung), aber auch durch die völlig andere Lichtstreuung.

Hier geht es nicht wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten. Vielmehr sollen untertags andere Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam gemacht werden. Deshalb strahlen Tagfahrleuchten auch kontrolliert oberhalb der Blendgrenze. Bei Dämmerung und Dunkelheit darf nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit Abblendlicht beziehungsweise kann mit Fernlicht gefahren werden (außerhalb geschlossener Ortschaften und wenn kein Gegenverkehr kommt).Idealerweise wird dieses automatisch per Dämmerungssensor eingeschaltet.

Tagfahrleuchten mit Leuchtdioden (LED) zeichnen sich durch den niedrigsten Stromverbrauch (ca. vier Watt pro Leuchte) und die längste Lebensdauer aus (10.000 Stunden, das ist 30mal länger als eine konventionelle Halogen-Lampe und entspricht ca. der Fahrzeug-Lebensdauer). Es gibt aber auch spezielle Glühlampen für Tagfahrleuchten, die nach Herstellerangaben 8.000 Stunden halten sollen.

Einzelne Hersteller aktivieren das Abblendlicht automatisch, sobald die Zündung an ist. Dies wird als „Tagfahrlicht“ oder „Dauerfahrlicht“ bezeichnet, was leicht mit den speziellen Tagfahrleuchten verwechselt werden kann. Nicht zulässig sind Elektronikmodule, die das Abblendlicht dimmen.

Während neue PKW- und Kleintransporter-Modelle ab 7. Februar 2011 serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden müssen, gilt diese Vorschrift bei Nutzfahrzeugen ab August 2012.

Nachrüstung
Die meisten Fahrzeuge können mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden. Einbausätze gibt es ab ca. 50 Euro von Anbietern wie A.T.U.

Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tagfahrleuchten

• das E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen
• nach der technischen Vorschrift ECER87 genehmigt sind und
• die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe tragen

Die ECE-Regelung R48 welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die
Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite,
Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der
gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE Regelung R87 entsprechen
und die Kennbuchstaben RL tragen.

Quelle: ADAC / ÖAMTC / ARBÖ

 

Tagfahrleuchten werden so geschalten, dass sie bei eingeschaltener
Zündung automatisch leuchten und mit Einschalten des Abblendlichtes
ausgehen.

Die Vorteile von Tagfahrleuchten:

o)   Es leuchten keine Rückleuchten in Kombination mit den Tagfahrleuchten.        

o)   Tagfahrleuchten leuchten etwa 4 mal so stark als das herkömmliche       
       Begrenzungslicht.

o)   Der Treibstoffverbrauch wird bei der Verwendung von Tagfahrleuchten statt
       der herkömmlichen Fahrzeugbeleuchtung reduziert.

 

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Tagfahrleuchten:

- dürfen max. 1500 mm über dem Boden angebracht sein

- dürfen max. 400 mm vom äußersten Fahrzeugrand montiert sein

- müssen symetrisch montiert werden

- müssen einen Mindestabstand von 600 mm haben

- müssen mindestens 250 mm über dem Boden angebracht sein

- die Leuchten dürfen nicht über die Motorhaube hinaus ragen

- die Leuchten dürfen nicht vibrieren

 

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