Wegfahrsperre mit Transponder

Die elektronische Wegfahrsperre wurde entwickelt, um eine Inbetriebnahme eines gestohlenen Fahrzeuges zu verhindern. Dabei wird auf elektronischem Wege das Betreiben des Motors verhindert. Eine elektronische Codiereinheit im Schlüssel bestätigt via Funkübertragung die Zusammengehörigkeit von Schlüssel und Fahrzeug. Bei den heutigen Fahrzeugen wird bei jeder Codeabfrage der Schlüsselcode geändert. Damit ist ein Kopieren des Schlüssels beinahe unmöglich.

Die Wegfahrsperre besteht aus einem in jeden Schlüssel eingelassenen codierten Chip und einer in den oberen Rand des Zündschlosses integrierten Antennenspule, die den Code an die elektronische Steuereinheit des Motorsteuergerätes weiterleitet. Dort wird er mit den beiden einprogrammierten Codes verglichen. Ist der Code korrekt, lässt sich der Motor normal starten. Eine Warnleuchte im Armaturenbrett gibt Aufschluss über den Zustand der Wegfahrsperre. Stimmt der Schlüsselcode jedoch nicht mit dem einprogrammierten Code überein, bleibt das Motorsteuergerät inaktiv, und der Motor läßt sich auch dann nicht starten, wenn der Schlüssel ansonsten in jeder Hinsicht mit dem Originalschlüssel übereinstimmt. Da der Motor über die Wegfahrsperre gesperrt wird, ist auch ein Starten durch Kurzschließen der Zündung unmöglich. Die Wegfahrsperre bietet zwar keinen absoluten Diebstahlschutz, verhindert jedoch das unbefugte in Betrieb nehmen des Fahrzeuges. Auch bei Motorrädern werden bereits Wegfahrsperren mit Transpondercodierung verbaut.